Nagelspangenbehandlung
Die „Nagelspangenbehandlung“ bei eingewachsenen Zehennägeln ist ein verordnungsfähiges Heilmittel. Die Einzelheiten regeln die Heilmittel-Richtlinie und der bundesweite Vertrag über die Versorgung mit podologischen Leistungen. Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten („eingewachsener Zehennagel“). Sie soll bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigieren und ein zukünftiges Einwachsen verhindern. Dazu wird entweder eine individuell angefertigte oder eine fertige Korrekturspange an den betroffenen Nagel angepasst. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.
Weiter Informationen gerne in unserer Praxis.

Was zahlt die Krankenkasse für Podologie?
90 Prozent der Behandlungskosten für Podologie werden von der Krankenkasse übernommen. Der Podologe rechnet dies direkt mit der Krankenkasse ab. Eine Zuzahlung von 10 Prozent sowie eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung zahlen Sie selbst. Für Kinder und Jugendliche übernimmt die Kasse den vollen Betrag.